IOB
  
Interessengemeinschaft der in der Zone enteigneten Betriebe e.V.

 


Home

 


Kontakt


Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rundschreiben vom 18. März 2011

 

hiermit lade ich zur ordentlichen Jahresversammlung ein auf

 

Freitag, den 8. April 2010, 11:00 Uhr, Stadthalle Bonn-Bad Godesberg

Koblenzer Straße 80, 53177 Bonn

 

Die Anfahrtsskizze ist wie in den Vorjahren auf der Rückseite dieses Einladungs­schreibens abgedruckt.

 

Vorgesehen ist folgende Tagesordnung:

 

1.   Eröffnung und Begrüßung

 

2.   Bericht des Vorsitzenden

 

3. ergänzende Berichte der übrigen Vorstandsmitglieder

 

4. Bericht des Geschäftsführers

 

5. Bericht des Kassenprüfers

 

6. Entlastung des Vorstandes

 

7. Vortrag Dr. Hermann-Joseph Rodenbach, Ministerialrat im BMF: Aktuelle Probleme der Wiedergutmachung (Restitution, Entschädigung, Ausgleichsleistungen, begünstigter Flächenerwerb) 

 

8. Diskussion

 

  9. Verschiedenes

 

 

 

Zur Tageordnung:

 

zu TOP 4:

 

Als

 

   - Anlagen 1 und 2 –

 

sind der Kassenbericht  von Herrn Keverpütz für das Jahr 2010 und die Haushaltsplanung  für das Jahr 2011 beigefügt.

 

zu TOP 7:

 

Dem Vorstand ist es gelungen, für die Jahresversammlung mit Herrn Dr. Rodenbach einen der herausragenden Kenner des EALG für ein (ca. 1-stündiges) Referat zu gewinnen. Über die  Person von Herrn Dr. Rodenbach hatte ich Ihnen mehrfach berichtet, besonders in den beiden Rundschreiben vom 23.6. und 10.9.2008. Herr Dr. Rodenbach führte lange Zeit die Dienstaufsicht des Bundesfinanzministeriums  über das BADV und nahm in dieser Eigenschaft an allen Beiratssitzungen beim BADV teil. Im Jahre 2008 wurde Herr Dr. Rodenbach in eine andere Abteilung des BMF versetzt. Herr Dr. Märker und ich vermissen ihn und seine Informationen seither bei den jährlichen Beiratssitzungen in Berlin.

Obwohl sich sein Tätigkeitsgebiet innerhalb des BMF geändert hat, ist Herr Dr. Rodenbach mit der Wiedergutmachungsmaterie eng verbunden geblieben. Das äußert sich u.a. darin, daß er maßgebend an der einzigen verbliebenen Fachzeitschrift, der „Zeitschrift für offene Vermögensfragen“ (ZOV) mitarbeitet und jüngst dem Autorenteam des führenden Kommentars, dem Fieberg-Reichenbach beigetreten ist. Im Fieberg-Reichenbach kommentiert er den § 4 VermG,  der den Restitionsausschluß für nach 1949 enteignetes Vermögen behandelt.

Herr Dr. Rodenbach war schon mit der Einigungs- und von Anfang an mit der Wiedergutmachungsgesetzgebung befaßt; ich kenne ihn seit 1992. Obwohl ich viele seiner Ansichten nicht teile, schätze ich ihn als kenntnisreichen, offenen und stets ansprechbaren Vertreter der Behörde, die weitestgehend für  die Abwicklung der Wiedergutmachungsverfahren verantwortlich ist.

Von seinem Vortrag verspreche ich mir eine ganze Reihe neuer Informationen. Daneben dürfte die anschließende Diskussion von großem Interesse sein, für die es lohnt, sich schon vorweg Fragen  zu überlegen.

 

Turnusmäßig berichte ich wie folgt:

 

1. 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz

 

Eine hervorragende Besprechung des Gesetzes, dessen Verabschiedung sich im Endstadium befindet, gibt es von Herrn RA Dr. Wasmuth in der ZOV 2011,S 3 ff. Die Besprechung ist als

                                       - Anlage 3 –

beigefügt. Sie macht eine eigene Kommentierung weitgehend entbehrlich, weil Herr Dr. Wasmuth alle wesentlichen Gesichtspunkte anspricht. Besonders lesenswert ist das Resümee S. 8/9, das ich Ihnen besonders gekennzeichnet habe. Es zeigt, wie schwierig es ist, selbst im Minimalbereich gesetzliche Verbesserungen zugunsten von Alteigentümern durchzusetzen und wie wenig rechtsstaatlich insbesondere auch die SPD agiert, die selbst an der Wiedervereinigung verdient hat und mit einer „Vorwegzahlung“ in Höhe von 75 Mio DM im  Jahre 1991 weitausmehr bekommen hat, als ihr im Hinblick auf die unter den Nationalsozialisten und Kommunisten erlittenen Verluste zustand, und das zu einer Zeit, als eine einschlägige Ermächtigungsnorm fehlte (Ich hatte über diesen Skandal schon per Rundschreiben  berichtet; er ist dokumentiert im Schreiben der seinerzeitigen Schatzmeisterin der SPD Wettig-Danielmeier an unser Mitglied Rainer Schmuhl vom 18.5.1993

               - Anlage 4 -).

 

 Diese Zahlung  bei der parlamentarischen Diskussion ins Spiel zu bringen, war den Regierungsparteien allerdings versagt und wird ihnen auch bei künftigen Gesetzgebungsverfahren zugunsten von Alteigentümern versagt sein, sollte es dazu noch einmal kommen. Denn der Vorwurf des Mißbrauchs öffentlicher Gelder fällt auf die FDP und namentlich die CDU zurück, die 1991 an der Regierung waren und die Zahlung zu verantworten haben. Sehen Sie bitte klar: Die Zahlung an die SPD unter der Verantwortung des seinerzeitigen Finanzministers Waigel war ein Gegengeschäft für ungerechtfertigte Vorteile, die den damaligen Regierungsparteien in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung – ebenfalls unter Umständen, die den Vorwurf der Untreue rechtfertigen – zugeflossen sind. Ich erinnere daran, daß die Vorgänge um die Privatisierung der Leuna-Werke mit riesigen Subventionen für den Käufer und bezeugten kick-backs, die wahrscheinlich in die Taschen der Regierungsparteien flossen, niemals aufgeklärt wurden und daß die SPD erstaunlich wenig Initiative bei der Aufklärung dieser Vorgänge an den Tag legte.

 

Die Wiedervereinigung war zuallererst ein Geschäft für die etablierten Parteien, die damals in einträchtiger Komplizenschaft via parlamentarisch unkontrollierter Treuhandanstalt zunächst einmal die eigenen Finanzen sanierten. Diese Komplizenschaft macht es auch verständlich, daß Herrn Wulf die Information über die Zuwendung von 75 Mio DM an die SPD im Jahre 1991 unberührt ließ, als ich ihn mit meinem Schreiben vom 3.12.1997

                                                                            - Anlage 5 –

 

hierauf hinwies. Auf dieses Schreiben habe ich von unserem damaligen politischen Hoffnungsträger niemals eine Stellungnahme erhalten.

 

2. Arbeit der IOB

 

Sie werden sich vorstellen, daß es mich freut, wenn ich von Mitgliedern Danksagungen für die Arbeit der IOB erhalte. Besonders die Rundschreiben erfreuen sich großer Beliebtheit. Aus einem beispielhaften Dankesschreiben eines Mitglieds darf ich mit dessen Einverständnis zitieren:

 

   „Ohne juristische Hilfe, aber mit Hilfe der vielen Rundschreiben

   der IOB konnte ich € 87.000,00 Entschädigung und € 32.000,00

   Zinsen gem.  EALG  erhalten. Aus  der Verwertung  von zurück-

   übertragenen Grundstücken nach DDR-Gründung wurden insge-

   samt DM 812.000,00 realisiert.“

 

3. Presseveröffentlichungen

 

a) Ende des Jahres 2010 wurde offiziell das LAROV Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Tatsächlich existiert es weiter; es sind auch noch nicht alle Fälle abgeschlossen. Das LAROV ist allerdings umgezogen; entsprechend der geminderten Bedeutung der noch zu bearbeitenden Fälle befindet es sich nun in Schwerin an der Peripherie, genau gesagt: unter der Adresse Wismarsche Straße 159-161, 19053 Schwerin.

 

Die offizielle Schließung des LAROV in Schwerin wurde umrahmt von einer Feierstunde, die Reinhard Müller zu dem als

                                                                - Anlage 6 –

 

beigefügten Artikel in der FAZ vom 1.2.2011 inspirierte.

 

b) Die Affäre Guttenberg animierte den Herausgeber der „Jungen Freiheit“, Dieter Stein,  zu dem anliegenden Leitartikel in der JF vom 24.2.2011

 

                                                                                                                  - Anlage 7 –.

 

Besser hätte ich das in einem Leserbrief nicht sagen können.

 

4. Buchempfehlungen

 

Das ehemalige Stasi-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen ist heute – natürlich von der Links-Partei entweder ignoriert oder verteufelt – Museum und Gedenkstätte. Sein Leiter ist ein engagierter und guter Mann namens Hubertus Knabe. Von ihm stammt das lesenswerte, in der 1. Auflage 2008 erschienene  Buch: „Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur“ (List Taschenbuch, ISBN 978-3-548-60819-1, 3. Aufl. 2009).

 

5. Verschiedenes

 

Dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mir, soweit vorhanden, Ihre e-mail-Adresse mitteilen würden. Um Portokosten zu sparen, sollen die vierteljährlichen Rundschreiben künftig so weit wie möglich per e-mail versandt werden.

 

Für heute darf ich schließen. Ich hoffe, viele von Ihnen auf der diesjährigen Jahresversammlung begrüßen zu können. Der Vortrag von Herrn Dr. Rodenbach ist, davon gehe ich aus, für viele von Ihnen Anlaß, (wieder) einmal den Weg nach Bad Godesberg zu suchen, so daß ich von einer guten Präsenz ausgehen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Rosenberger

Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

© 2006 by M. Sauerbrey